Barrierefreiheitserklärung

Der Klima- und Energiefonds ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://klar-anpassungsregionen.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unsere Grafiken enthalten teilweise keinen Alternativtext. Screenreader-Benutzer erhalten daher keine Informationen über den grafischen Inhalt (WCAG 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt).

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind auf der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Wir sind bemüht, Dokumente in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Aufgrund unverhältnismäßiger Belastung ist es nicht möglich, sämtliche bereits veröffentlichte PDF-Berichte barrierefrei zu aktualisieren.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Die eingebettete interaktive Österreich-Karte auf der Startseite dient als optische Information, deren Informationsgehalt (räumliche Verhältnisse) nicht mithilfe von Screenreadern wiedergegeben werden kann (WCAG 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt; 1.3.1 Info und Beziehungen). Online-Karten sind gemäß § 2 Absatz 3 WZG von den Bestimmungen zur Barrierefreiheit ausgenommen. Darüber hinaus stehen die Information über beteiligte Regionen zusätzlich im eigenen Menüpunkt als Liste der KLAR! Regionen zur Verfügung.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Anpassungskonzepte von teilnehmenden Regionen, die nicht im Einflussbereich des Klima- und Energiefonds liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Wir bitte Sie, sich bei uns zu melden, falls Ihnen Barrieren auffallen und Sie Informationen aus nicht barrierefreien Inhalten benötigen. In diesem Fall bemühen wir uns darum, die entsprechenden Inhalte in barrierefreier Form aufzubereiten.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. April 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im April 2024. Überprüft wurden die Startseite und die Seiten „KLAR! Programm“, „KLAR! Regionen“, Praxisbeispiele, „KLAR! Invest“, Praxismaterial, Service. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt E-Mail KLAR! Serviceplattform: klar-klammeraffe-umweltbundesamt-punkt-at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren