KLAR! Programm

KLAR! gibt es den Klimawandel

Die österreichische Wissenschaft ist sich einig, dass Österreichs Regionen und Gemeinden durch die Auswirkungen des Klimawandels massiv betroffen sind und zukünftig noch stärker sein werden. Temperaturextreme, Starkregen oder Trockenheit sorgen vermehrt für Schlagzeilen und bringen neue Herausforderungen mit sich. Zusätzlich zu den extremen Wetterereignissen sind lokal schleichende Veränderungen zu beobachten, wie etwa ein vorzeitiger Vegetationsbeginn, der Rückgang der Gletscher oder die Einwanderung neuer Arten – hervorgerufen durch den Anstieg der Durchschnittstemperaturen. Um diese Herausforderungen des Klimawandels zu bestreiten, aber auch um sich ergebende Chancen zu nutzen, ist heute schon vorausschauendes Handeln nötig.

Vor diesem Hintergrund wurde vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Herbst 2016 das Förderprogramm Klimawandel-Anpassungsmodellregionen (KLAR!) initiiert. Ziel des Programmes ist es, Regionen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich auf den Klimawandel vorzubereiten, mittels Anpassungsmaßnahmen die negativen Folgen des Klimawandels zu minimieren und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Durch die KLAR!-Serviceplattform und den KLAR!-Veranstaltungen stellt der Klima- und Energiefonds sicher, dass die KLAR!-Regionen für ihre Arbeit die vorhandenen Erkenntnisse und Informationen aus der Wissenschaft nutzen.

Wieso KLAR!?

Abhängig von den geographischen, geologischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen sind Österreichs Regionen auf unterschiedliche Weise von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Während manche Regionen vermehrt von Trockenheit betroffen sein werden, leiden andere unter steigender Betroffenheit durch lokale Starkniederschläge. Regionen können aber auch vom Klimawandel profitieren. So können mildere Temperaturen in alpinen Regionen ein neues Potenzial für den Sommertourismus („Sommerfrische“) entfalten oder Weinbau in Gebieten ermöglichen, wo das vorher nicht möglich war.

Neben den notwendigen Klimaschutzaktivitäten ist es für Gemeinden daher notwendig, mit Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen, wie bei der Flächenwidmung, der Wasserversorgung, den Gemeindestraßen oder im Hilfs- und Rettungswesen, etc. auf das veränderte Klima zu reagieren. Gemeinden sind zunehmend auch gefordert, bei heutigen Entscheidungen und Investitionen (z.B. in der Forstwirtschaft) die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, um kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden. KLAR! ermöglicht Österreichs Regionen eine frühzeitige, wissenschaftsbasierte und zukunftsorientierte Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, um das Schadenspotenzial zu reduzieren und darüber hinaus die Lebensqualität in der Gemeinde langfristig zu halten.

Alles KLAR!? Und wie geht es weiter?

Mit dem KLAR!-Pilotprogramm werden Regionen gefördert, die sich in den nächsten Jahren gezielt und strukturiert mit den Möglichkeiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auseinandersetzen wollen. Der Klima- und Energiefonds unterstützt diese Bemühungen durch ein zweistufiges Programm:

Konzept-und Umsetzungsphase:

Weiterführungsphase:

Zusätzlich werden die KLAR!-Regionen durch die KLAR!-Serviceplattform fachlich-inhaltlich unterstützt und können bis zu drei Mal jährlich an KLAR!-Veranstaltungen als Weiterbildungs- und Vernetzungsangebot teilnehmen.

Aktuell arbeiten 89 KLAR!- Modellregionen aus ganz Österreich an der Anpassung an den Klimawandel. Im ersten Jahr erarbeiten jene Regionen, die für die Förderung nominiert werden, die Konzepte zur Klimawandelanpassung für ihre Gemeinden und Regionen. In den darauffolgenden zwei Jahren erhalten Regionen Unterstützung bei der Umsetzung der konkreten Anpassungsmaßnahmen ihrer Konzepte. Im Zuge der Weiterführungsphase werden die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen erhoben sowie weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.

Die aktuelle Ausschreibung für KLAR! Regionen läuft bis Ende Jänner 2024.