Als Hauptbereiche der Anpassung wurden folgende Handlungsfelder identifiziert:
Wald: Neben der Forcierung von Schutzmaßnahmen soll auch das Wissen über Maßnahmen zur Förderung der Naturverjüngung mit Tiefwurzlern ausgebaut werden.
Teichwirtschaft: Es sollen Maßnahmen entwickelt werden (Beschattung, Wasserzufuhr, usw.), um die regionale Teichwirtschaft klimafit zu machen.
Förderung der regionalen (Land-)Wirtschaft: Der Erhalt der Klein- und Mittelbetriebe soll durch die Steigerung des Bewusstseins für regionale Produkte gestärkt werden.
Tourismus: Dabei wird vor allem auf die Gestaltung nachhaltiger Angebote Wert gelegt.
Öffentliche Grünflächen: Um die Biodiversität zu fördern und den Bewässerungsbedarf zu reduzieren, sollen öffentliche Grünflächen in Bienenwiesen umgestaltet werden.
Erhalt der Kulturlandschaft: Die Landschaftselemente (Hochraine, Alleebäume, Kobeln, usw.) sollen langfristig erhalten werden.
Erhalt der Moore: Durch die aktive Bewusstseinsbildung soll das Bewusstsein für den Erhalt dieser Landschaftselemente gesteigert werden.
(Stand Mai 2021)